TV_Niederbobritzsch
Träger der Sportplakette des Bundespräsidenten
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Datenschutzrichtlinie

 

Mit dieser Richtlinie, die die Mitgliederversammlung am 19.03.2019 auf der Grundlage von § 19 Vereinssatzung i.d.F.v. 19.03.2019 beschlossen hat, werden die Mitglieder des Vereins über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verein informiert.
Diese Richtlinie ist Grundlage für die Einwilligungserklärung der Mitglieder.
Die personenbezogenen Daten werden dabei zum einen durch den Verein, aber auch durch Dritte, etwa durch die Fachverbände, in denen unser Verein Mitglied ist, verarbeitet.

1.Verantwortlichkeit des Vereins und Ansprechpartner
Der TV Niederbobritzsch e.V. ist auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung unddes Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Verein. Fragen sind grundsätzlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Ansprechpartner im Vorstand ist:

Michael Naumann und Kristin Venus
Am Bahnhof 6
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf Niederbobritzsch
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

2. Grundlage für die Verbreitung von Daten im Verein
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im TVN beruht auf der von den Betroffenenerteilten Einwilligung und auf der Satzung des TVN in der Fassung vom 19.03.2019.Den Regelungen der Satzung haben sich die Mitglieder mit ihrem Beitritt in den Verein unterworfen. Auf der Grundlage der Satzung besteht im Verein eine Datenschutzrichtlinie, die die Mitgliederversammlung am 19.03.2019 beschlossen hat.In die Geltung dieser Regelungen haben die Mitglieder eingewilligt.

3. Verarbeitung durch den Verein
Der TVN erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter zurErfüllung seines Vereinszwecks und im Rahmen der Mitgliedschaft, um seine Aufgaben umfassend wahrneh-men zu können.Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der Aufgaben des TVN und der sich daraus ergebenden Pflichten und Aufgaben erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO.Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andereöffentliche Stellen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen oder an privatePersonen, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung dieser Daten darlegen.Der TVN erhebt und verarbeitet folgende Daten von seinen Mitgliedern und Mitarbeitern:a) Daten für die Mitgliederverwaltung und Kontaktaufnahmeb) Daten für die Beitragserhebungc) Daten zur Meldung an Fachverbände im Rahmen des Spiel- und Wettkampfbetriebesd) Daten und Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.

4. Wie verarbeitet der Verein diese Daten?
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins werden durch dieGeschäftsstelle in folgenden Programmen und Datenbanken gespeichert:a) pro-Winner GmbH,Frau Dagmar Schunke, Fritz-Walter-Weg 19,70372 Stuttgart.

5. Verarbeitung durch Dritte
Je nach den Anforderungen der Fachverbände, in denen der Verein Mitglied ist, werden Daten der Mitglieder weitergegeben:a) pro-Winner GmbH Stuttgartb) Landessportbund Sachsenc) Kreissportbund Mittelsachsend) Fachverbändee) Landratsamt MittelsachsenWIR BEWEGEN MITTELSACHSEN

6. Löschung und Übertragung der Daten
Personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter müssen durch den Verein solange gespeichert wer-den, wie sie für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrerVerarbeitung nicht mehr erforderlich sind.Wenn ein Mitglied zu einem anderen Verein wechselt, können die Daten auf Antrag des Mitglieds dorthin übertragen werden.

7. Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben nach der EU-DatenschutzgrundVO verschiedenen Reche gegenüber dem Verein.Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Art. 15 – 18 und 21.Mitglieder haben u.a. das Recht, der Verwendung ihrer Daten zum Zweck der Ausübung der Aufgaben desVereins, jederzeit zu widersprechen.Zudem sind Mitglieder berechtigt, Auskunft der beim Verein gespeicherten personenbezogenen Datenzu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherungdie Löschung der Daten zu fordern.Anfragen von Mitgliedern werden vom Verein grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet.

8. Ansprechpartner des Vereins
Sollte ein Mitglied der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt, ist der Vorstand oder der Ansprechpartner des Vereins anzusprechen.Der Ansprechpartner des Vereins sind unter Punkt 1 benannt.

9. Aufsichtsbehörde und Beschwerderecht
Sollten Bedenken von Mitgliedern nicht ausgeräumt werden können, kann sich dieses an den für den TVN zuständige Aufsichtsbehörde dem Landesdatenschutzbeauftragen des Freistaats Sachsen wenden.Dort kann auch Beschwerde gegen den Verein eingereicht werden.

Bobritzsch-Hilbersdorf, den 19.03.2019
gez. Naumann  
gez. Thümmel
Unterschriften Vorstand

Zugriffe: 2303

 

Satzung

 

  • 1 Name und Sitz des Vereins; Mitgliedschaft in Verbänden, Allgemeines
  1. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name Turnverein Niederbobritzsch e.V. (TVNB). Der TVNB ist der Rechtsnachfolger der BSG "Traktor Niederbobritzsch" und setzt die Tradition des 1881 gegründeten Turnvereins fort. Die Vereinsfarben sind Blau-Gelb.
  1. Der Verein hat seinen Sitz in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf.
  1. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Sachsen. Zur Teilnahme am Wettspielbetrieb kann der TVNB sich weiteren Verbänden anschließen.
  • 2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Sportstätten.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, die Förderung sportlicher Wettkämpfe, die Förderung von gemeinsamer Bewegung in allen Altersgruppen sowie die Instandhaltung und Errichtung von Sportanlagen.
  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten und Abgeltungen berechtigter Forderungen der Mitglieder an die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

  • 3 Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Anerkennung der Vereinssatzung ist Bedingung für eine Mitgliedschaft.
  1. Der Vorstand kann Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.
  1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Dieser verpflichtet sich damit gleichzeitig gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge und sonstiger Geldforderungen des Vereins.
  1. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.

 

  • 4 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Austritt aus dem Verein.
  1. Der Austritt ist zum 31.12. des Kalenderjahres möglich und dem Vereinsvorstand schriftlich einen Monat vor dem Austrittstermin zu erklären. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
  1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags oder von Umlagen im Rückstand ist. Der Beschluss des Vorstands über die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden. Gegen den Be­schluss ist kein Rechtsmittel gegeben.
  1. Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung des Vorstands muss dem Mitglied rechtliches Gehör gewährt werden.

Der Beschluss des Vorstands ist dem Mitglied schriftlich begründet mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung binnen einem Monat nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einlegen. Der Vorstand hat binnen zwei  Monaten nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet. Bis dahin ru­hen sämtliche Rechte und Ehrenämter des durch den Vorstand ausgeschlossenen Mitglieds.

  • 5 Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, Umlagen
  1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben des Vereins können Umlagen erhoben werden.
  1. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit wird durch den Vorstand der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgeschlagen und in der Beitragsordnung festgelegt.
  1. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliedschaftsrechte; sie sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.
  1. Der Vorstand kann in Einzelfällen Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
  • 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber dem Verein
  1. Die Mitglieder sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.
  1. Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen des Vereinsemblems.
  1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  1. Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die erlassenen Ordnungsvorschriften zu beachten, sowie die Förderungspflicht, sich für das gemeinsame Ziel und den Zweck des Vereins einzusetzen.
  1. Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern personenbezogene Daten, die ausschließlich für die Mitglieder- und Beitragsverwaltung benötigt werden. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte (z.B. Fachverbände) erfolgt nur, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzrichtlinie des Vereins, die auf der Homepage des Vereins unter tv-niederbobritzsch.de eingesehen werden kann.
  1. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehören insbesondere:
  1. a) die Mitteilung von Anschriftenänderung
  2. b) die Mitteilung von Änderungen der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren
  3. c) die Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind.
  4. d) die Mitteilung bei Veränderung der Email-Adresse
  1. Entstehen einem Mitglied  Nachteile,  weil es seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Verein nicht erfüllt  

        hat, so erwachsen daraus keine Ansprüche gegen den Verein.

  1. Entstehen dem Verein Nachteile oder ein Schaden, weil das Mitglied seinen Pflichten nach Abs. 6 nicht

        nachgekommen ist, so ist das Mitglied dem Verein gegenüber zum Ausgleich verpflichtet.

  1. Die Mitglieder wirken an der Arbeit und den Vereinsaktivitäten mit und unterstützen und fördern

        insbesondere, die Öffentlichkeitsarbeit und die Darstellung des Vereins in den Medien – gleich welcher Form

        (z.B. Tagespresse, Homepage, Social Media). Die Mitglieder gestatten dem Verein das Herstellen, Verbrei-

        ten und Verwerten von Bildnissen ihrer Person als Mannschafts- oder Einzelaufnahmen in jeder Abbildungs-

        form für eigene Zwecke. Einzelheiten dazu regelt die Datenschutzrichtlinie des Vereins.

  • 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Sektionsleitungen und der Rechnungsprüfungsausschuss.

  • 8 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. In der Mitgliederversammlung hat nur jedes volljährige Mitglied eine Stimme. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Dritten ist ausgeschlossen.
  1. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
  1. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands,
  2. Entlastung des Vorstands,
  3. Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und Umlagen,
  4. Wahl und Abwahl des Vorstands,
  5. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
  6. Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands,
  7. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses,
  8. Genehmigung der Haushaltsplanung,
  9. Beschlussfassung über Anträge.
  • 9 Einberufung der Mitgliederversammlung
  1. Im ersten Quartal eines jeden Jahres soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Versand per Email und als Bekanntmachung im Gemeindeblatt der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag bzw. mit dem Tag der Information der Mitglieder durch die Sektionsleitung.
  1. Die Tagesordnung legt der Vorstand fest. Ergänzungen und Änderungsanträge zur Tagesordnung sind zulässig und können in schriftlicher oder mündlicher Form eingebracht werden. Der Versammlungsleiter lässt zu Beginn der Mitgliederversammlung über die Tagesordnung abstimmen.
  • 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederver­sammlung gelten die Vorschriften für die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.

  • 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder einem Vizepräsidenten geleitet. Bei deren Verhinde­rung bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Steht der Versammlungsleiter zur Wahl eines Amtes an, so ist für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion die Versammlungslei­tung an einen Wahlleiter zu übertragen, der von der Versammlung zu wählen ist.
  1. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein erschienenes stimmberechtigtes Mitglied dies beantragt.
  1. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste können per Beschluss zugelassen werden.
  1. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  1. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten immer als ungültige Stimmen und bleiben für das Abstim­mungsergebnis außer Betracht. Entscheidend sind nur Ja- und Nein-Stimmen.
  1. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  1. Zur Auflösung des Vereins sind 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  1. Bei Wahlen ist derjenige gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wenn von mehreren Kandidaten niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt, wo­bei dann derjenige gewählt ist, der mehr Stimmen als der Gegenkandidat erhalten hat. Bei gleicher Stim­menzahl wird eine weitere Stichwahl durchgeführt. Bei wiederum gleicher Stimmenzahl muss die Mitglieder­versammlung neu einberufen werden.
  1. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Gefasste Beschlüsse sind wörtlich zu protokollieren. Bei Satzungsänderungen ist der genaue Wortlaut zu protokollieren.
  • 12 Der Vorstand
  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Präsidenten , den 2 Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Sportwart, dem Jugendwart sowie den Sektionsleitungen (erweiterter Vorstand).
  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB Sinne besteht aus dem Präsidenten, den 2 Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Präsident oder ein Vize­präsident, vertreten (vertretungsbedingter Vorstand).
  1. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann jedoch bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG („Ehrenamtspauschale“) beschließen.
  • 13 Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
  2. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
  3. Ordnungsgemäße Buchführung, Festlegung der Art der Beitragszahlung, Erstellung der Jahresberichte, Aufstellung eines Haushaltsplans, Personalentscheidungen;
  4. Ernennung von Ehrenmitgliedern und außerordentlichen Mitgliedern;
  5. Beschlüsse zur Verteilung von Aufgaben.
  • 14 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglie­der können nur Mitglieder des Vereins werden. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand während seiner  Amtszeit aus, so wählt der verbliebene Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen den kommis­sarischen Nachfolger. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.

  • 15 Sitzung und Beschlüsse des Vorstands
  1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Vorstandssitzung, die vom Präsidenten oder einem Vizepräsiden­ten einberufen wird. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Eine Ta­gesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Die Einberufung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder ein Vizepräsident, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten oder seines Vertreters.
  1. Der Vorstand kann per elektronischen Umlauf beschließen.
  1. Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen.
  • 16 Sektionsleitungen

Die Sektionsleitungen bestehen aus dem Sektionsleiter und einem Stellvertreter. 

Die Sektionsleitungen sind in Verbindung mit den Übungsleitern für den Trainings- und Spielbetrieb verantwortlich.

Sektionsleiter und Stellvertreter werden von den Sektionen bestimmt.

  • 17 Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus zwei Personen, die von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre zu wählen sind. Er hat die Aufgabe, das jeweils zurückliegende Geschäftsjahr des Vereins buchhalterisch zu prüfen, wobei dem Ausschuss zur Prüfung sämtliche Unterlagen des Vereins, Rechnungen, Bankauszüge und dergleichen zur Verfügung zu stellen sind.  Der Rechnungsprüfungsausschuss erstattet der Mitgliederver­sammlung einen Prüfbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Finanzgeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters und des übrigen Vorstandes.

  • 18 Auflösung des Vereins
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der abgegebe­nen gültigen Stimmen beschlossen werden; siehe § 11 Abs. 7.
  1. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Präsident und ein Vizepräsident gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
  1. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf; siehe §2 Abs.6.

Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

  • 19 Datenschutz
  1. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder und Mitarbeiter durch den Verein

        erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Satzungszwecks erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage oder

        eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt.

  1. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in Verein erfolgt im Rahmen der Bestimmungen

        der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

  1. Zur weiteren Ausgestaltung und zu den Einzelheiten der Datenerhebung- und verwendung erlässt der Verein

        eine Datenschutzrichtlinie, die durch den Vorstand beschlossen und geändert wird.

  • 20 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung am 19.03.2019

beschlossen und tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Die in der Mitgliederversammlung vom 05.02.2010 beschlossene Satzung tritt außer Kraft.

  Bobritzsch-Hilbersdorf, den 19.03.2019

   gez. Naumann                                                              gez. Thümmel

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   Präsident                                                                     Schatzmeister

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Historischer Abriss der Vereinsgeschichte

 

1881 1.Juni: Gründung des Vereins unter dem Namen „Turnverein Niederbobritzsch“
1883 Beitritt zum Freiberger Turngau und zur deutschen Turnerschaft
1890 Fahnenweihe der alten Vereinsfahne des Turnvereins Niederbobritzsch durch den Ortspfarrer Dr. Hermann Mulert auf dem Festplatz am Gasthof „Zum Viertel“
1899 Erwerb eines Flurstückes zur Nutzung als Turnplatz
1906 Feier zum 25-jährigen Jubiläum des Turnvereines Niederbobritzsch
1913 Die neugebaute Turnhalle wird dem Turnverein feierlich zur Nutzung übergeben
1917 Bildung einer Turnerinnenabteilung
1920 Bildung einer Spielmannschaft und eines Spielmannschaftszuges mit Instrumenten
1923 Auf einem neu erworbenen Flurstück direkt neben der Turnhalle des TVN wird eine Weitsprunggrube und eine Spielwiese errichtet
1924 Festliche Übergabe des neuerrichteten Sportplatzes „am Hofbusch“ an den TV Niederbobritzsch
1926 Übergabe des Anbaus am Ostgiebel der Turnhalle des Turnvereins Niederbobritzsch
Die örtliche Pfadfindergruppe schließt sich dem Turnverein an
1931 Feier zum 50-jährigen Bestehen des Turnvereines Niederbobritzsch
1933

Höhepunkt des Vereinslebens mit 255 eingeschriebenen Mitgliedern
Verbot des Arbeitersportes durch die Nationalsozialisten der in der Folge auch zum
Verlust des Sportplatzes „am Hofbusch“ führt

1935 Der Turnverein Niederbobritzsch nimmt die mittlerweile in ganz Deutschland, durch die Nationalsozialisten eingeführte, gültige Einheitssatzung an
1938

Umbenennung des Turnvereines Niederbobritzsch in „Turn- und Sportgemeinschaft Niederbobritzsch – Mitglied im nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen“

1945

Verbot des nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und der „Turn- und Sportgemeinschaft Niederbobritzsch“, in dessen Folge sich der Verein als „Freie Sportgemeinschaft“ formiert und bezeichnet. Dies bedeutet aber auch gleichzeitig den Verlust der Verfügungsgewalt der Turnhalle an die Gemeinde
Niederbobritzsch, welche selbige an einen Privatmann als Kino verpachtet. Eigentümer im Grundbuch bleibt allerdings der frühere „Turnverein Niederbobritzsch“
Erste öffentliche Sportwerbung durch den Verein im Gasthof „am Viertel“

1947

Umzug des Vereins in den Tanzsaal des Gasthofes „am Viertel“ der in den Folgejahren als Turnhalle genutzt wird

1948

Werbeveranstaltung des Vereines für den Volkssport im Gasthof „am Viertel“. Der Verein und die Turnhalle fallen unter die Kontrolle der FDJ, welche den Volkssport koordiniert, in der Folgezeit wird die FDJ Eigentümer der Turnhalle

1950 Die Gemeinde übernimmt die Turnhalle als Eigentümer von der Jugendheim GmbH welche das Eigentum der FDJ verwaltet
1952 Der Verein wird in die Betriebssportgemeinschaft „Traktor Naundorf" integriert
1953 Der Verein lösst sich aus der BSG „Traktor Naundorf" heraus und koordiniert sich als Betriebssportgemeinschaft „Traktor Niederbobritzsch". Trägerbetrieb wird die Bäuerliche Handelsgenossenschaft Niederbobritzsch.
1954 Eröffnung des, direkt neben der Turnhalle, neuerrichteten Sportplatzes
1958 Aufbau der Sektion Badminton, welche seit 1966 bis zum heutigen Tage Wettkampfsport betreibt.
Aufbau der Sektion Billard, bis 2012 im Wettkampfsport tätig
Freigabe der Laufbahn
1961 Aufbau der Sektion Frauensport (heute Aerobic)
1965 Die Streitigkeiten um die Turnhalle werden beigelegt und der Verein kann die diese nun wieder vollständig als Sportstätte nutzen
1972 Aufbau der Sektion Fußball (Nichtaktiver Trainingsbetrieb unter dem Namen „German Balltreters"
1976 Aufbau der Sektion Volleyball
1980 Endgültige Fertigstellung der Laufbahn
1990 Im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wird der Verein umstrukturiert und trägt seitdem wieder den Namen „Turnverein Niederbobritzsch"
1996 115 Jahr Feier des Turnvereines Niederbobritzsch
2003 Umzug in die neugebaute Turnhalle des Bildungszentrums Niederbobritzsch, direkt neben dem Sportplatz
2004 Fahnenweihe der neuen Vereinsfahne des Turnverein Niederbobritzsch e.V. (9.6.04)
2005 Der TVN mietet einen Raum im alten Kindergarten Niederbobritzsch von der Gemeinde direkt neben der neu erbauten Mehrzweckhalle des Ausbildungszentrums, der in Zukunft als Vereinsraum genutzt wird
2006 Feier zum 125-jährigen Jubiläum des Turnverein Niederbobritzsch e.V. (26.-28.05.)
Verleihung der höchsten Auszeichnung für Sportvereine in der Bundesrepublik Deutschland an den Turnverein Niederbobritzsch e.V. - der Sportplakette des Bundespräsidenten durch den Kultusminister des Freistaates Sachsen Herrn Steffen Flath
2007 Aufbau der Sektion Gesundheitssport
2008 Erweiterung der Sektion Volleyball um eine Damenmannschaft
2009 Aufbau der Sektion Kindertanzsport unter dem Namen „Dance for Kids“
2010 Der TVN bezieht neue „alte“ Vereinsräumlichkeiten im Ostgiebel der alten Turnhalle des Turnverein Niederbobritzsch e.V. an der Bahnhofstraße, die in Eigenleistung der Mitglieder renoviert werden
2012 Gebäudeinstandsetzungsmaßnahmen an der „alten“ Turnhalle des TV Niederbobritzsch unter Mitwirkung der Mitglieder
2017 Aufbau der Sektion Kinderturnen unter dem Namen „Turntiger“
2017 Aufbau der Sektion Tischtennis
2020 Unterbrechung bzw. Einschränkung des Sportbetriebes aufgrund der Covid-19-Pandemie bis 2022
2022
Feierliche Übergabe und Umzug in die neugebaute Turnhalle neben der Oberschule Niederbobritzsch
Aufbau der Sektion Grundschulsport mit Namen "Biberkinder"
Errichtung einer Außenvolleyballanlage auf dem Sportplatz
2023
Aufbau der Sektionen Multisport und Floorball (Unihockey)
 
Höhepunkt des Vereinslebens nach der deutschen Wiedervereinigung mit 277
eingeschriebenen Mitgliedern in den Sektionen Aerobic, Badminton, Billard,
Kindertanzsport, Kinderturnen, Gesundheitssport, Grundschulsport, Fußball,
Multisport, Tischtennis, Unihockey und Volleyball. Das Altersspektrum reicht
von 3 bis 83 Jahren.
  Seit 2003 ist Michael Naumann amtierender Präsident des TV Niederbobritzsch e.V.
Zugriffe: 3227

Vorstand

 

  

Vorstandsvorsitzender / Präsident

Michael Naumann

 

1. stellvertretender Vorstand

Daniel Beyer

 

2. stellvertretender Vorstand

Kristin Venus

 

Schatzmeisterin

Kerstin Thümmel 

 

 Schriftführer

Holm Bachmann

 

Sportwart

Torsten Hegewald

 

Jugendwart

Michael Matschos 

 

 

 

Sektionsleiter
 

Aerobic

Karla Kunze

 

Badminton

Lisa Beyer

 

Biber-Kinder

Kerstin Kehling

 

Dance 4 Kids

Simone Krause

 

Floorball

Dennis Claus

 

Fussball

M. Renner & R. Winkler

 

Gesundheitssp.

Ute Müller

 

Kegelbillard

Philipp Grohmann

 

Tischtennis

Lars Jaekel

 

Turntiger

Karina Ruscher

 

Volleyball

Anika Richter

 

Multisport

Simone Krause

 

(Stand 13.03.2025)

Zugriffe: 4003
  1. Mitgliedschaft
  2. Sektionen

Aktuelles

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